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abrechnungsformen



PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG und BEIHILFE
Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe, bei der Beamte versichert sind, ist eine Abrechnung möglich.

Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die die Kassenleistung einer Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang abdecken. So kann beispielsweise die Anzahl der Therapiestunden beschränkt sein oder es kann eine Zuzahlung nötig sein. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen erkundigen. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

PRIVATLIQUIDATION, SELBSTZAHLER
Übernimmt die private Krankenkasse keine Kosten für Psychotherapie oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten lieber selbst übernehmen, entfällt das Antragsverfahren. Die Rechnung wird dann an Sie persönlich gestellt. Die Höhe des Honorars orientiert sich dann an den Sätzen der Krankenverscherungen.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN
Es kann mit allen Krankenkassen abgerechnet werden. Zulassung durch die Krankenkassenärztliche Vereinigung Bayerns

Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie 40 Sitzungen. Eine Verlängerung der Therapie ist bei ausreichender Begründung bis zu maximal 80 Sitzungen möglich.